UNSER IMMOBILIENREPORT
über alles, was mit Immobilien zu tun hat
19.12.2024 |
BGH: Die wichtigsten Entscheidungen 2024 WEG- und Mietrechtsfälle vor dem BGH – Relevante Urteile und ihre Konsequenzen Die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2024 sind richtungsweisend und haben weitreichende Konsequenzen für Eigentümer, Vermieter, Verwalter und Mieter. Als Immobilienmaklerin und Sachverständige habe ich für Sie die wichtigsten Urteile des Jahres zusammengefasst, damit Sie rechtlich gut informiert bleiben. Unten finden Sie außerdem Links zu den Originalurteilen für weiterführende Details.
Warum diese Urteile für Sie wichtig sind Die BGH-Entscheidungen geben die Richtung für aktuelle Rechtsfragen im WEG- und Mietrecht vor. Für Immobilieneigentümer und Verwalter ergeben sich dadurch klare Leitlinien, die das Handeln rechtssicher machen. Wer auf dem laufenden bleibt, vermeidet Streitigkeiten und schützt sein Vermögen. Weiterführende Links zu den Urteilen Details und ausführlichen Beschreibungen zu den Urteilen finden Sie hier. Die Rechtsprechung des BGH im Jahr 2024 bietet viele neue Chancen, birgt aber Risiken, wenn man sie nicht kennt!
Ich hoffe, diese Übersicht hilft Ihnen dabei, rechtlich gut informiert zu bleiben und die Entscheidungen optimal für Ihre Anliegen zu nutzen. Sollten Sie Fragen oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – ich bin für Sie da, um Ihre Immobilienthemen erfolgreich zu begleiten. Herzliche Grüße, Irene Degel, degel-immobilien MAINFRANKEN **Ihre Ansprechpartnerin für immobilien seit 1992 | Januar
- Verwalter müssen wie Bauherr handeln: Verwalter müssen bei baulichen Maßnahmen dieselben Sorgfaltspflichten wie ein Bauherr erfüllen. Dies stärkt die Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
- Mieter muss beweisen, dass nicht gestrichen wurde: In Streitfällen trägt der Mieter den Beweislast, wenn er behauptet, eine Wohnung bei Auszug nicht renovieren zu müssen.
- Mietpreisbindung schließt Staffelmiete nicht aus: Staffelmietvereinbarungen sind auch bei bestehenden Mietpreisbindungen zulässig.
Februar
- Barrierefreiheit hat Vorrang: Die WEG-Reform stärkt den Ausbau barrierefreier Zugänge. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Sanierungs- und Modernisierungsprojekte.
- Anteile an Sonderumlagen müssen bestimmbar sein: Sonderumlagen müssen klar und nachvollziehbar aufgeteilt werden. Dies schützt den Eigentümer vor unangemessenen Kosten.
- Untergemeinschaften ohne Mängelrechte: Mängelrechte können nicht von Untergemeinschaften geltend gemacht werden, sondern nur von der gesamten WEG.
März
- Pandemie: Versammlung ohne Eigentümer: Unter bestimmten Umständen können Entscheidungen auch in Abwesenheit von Eigentümern getroffen werden, um handlungsfähig zu bleiben.
- Spielraum bei Kostenverteilung: Eigentümergemeinschaften haben bei der Kostenverteilung größeren Spielraum, solange die Regelungen fair sind.
- Sondereigentum bei Duplex- und Paletten-Stellplätzen: Diese Stellplätze gelten als Sondereigentum, was individuelle Nutzung erleichtert.
- Klage gegen GdWE: Klagen zur Veräußerungszustimmung müssen direkt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gerichtet werden.
- Doppelmakler-Regelung: Der BGH schafft Klarheit für Makler, die für beide Vertragsparteien tätig sind.
April
- Kündigung ohne Terminangabe: Eine Kündigung bleibt wirksam, auch wenn kein exaktes Beendigungsdatum angegeben wird.
- GdWE schuldet Jahresabrechnung: Die Gemeinschaft ist verpflichtet, eine umfassende Jahresabrechnung vorzulegen.
Juni
- Keine Rückzahlung vom Vermieter: Wurde die Miete vom Jobcenter gezahlt, besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Beträge.
Juli
- Verjährte Ansprüche aus Kaution abziehbar: Vermieter dürfen verjährte Ansprüche mit der Kaution verrechnen.
- Prozesskosten durch Anfechtungsklagen: Auch siegreiche Kläger tragen anteilig die Kosten eines WEG-Prozesses.
- Gültigkeit von Jahresabrechnungen: Die Genehmigung einer Jahresabrechnung bleibt wirksam, solange sie formalen Anforderungen entspricht.
- Entscheidungen an den Verwalter delegieren: Eigentümer können Aufgaben an den Verwalter delegieren, was die Verwaltung vereinfacht.
- Beschlusskompetenz für bauliche Maßnahmen: Die WEG hat weitgehende Kompetenzen für bauliche Maßnahmen.
September
- Zweitbeschluss über Hausgeld zulässig: Korrekturbeschlüsse über Hausgeldvorschüsse sind erlaubt.
- Nur relevante Fehler kippen Jahresabrechnung: Jahresabrechnungen bleiben gültig, wenn formale Fehler keine Zahlungsrelevanz haben.
Oktober
- Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung: Der BGH betont, dass eine Zahlung innerhalb der Schonfrist keine ordentliche Kündigung aufhebt.
- Quelle: Haufe Immobilien (Jahresrückblick: Immobilien-Highlights und Miseren)
|
|
|
|
|
|
|