NEU für Sie als Kunde
die Widerrufsbelehrung und das neue Maklerrecht einfach erklärt
::: Die neue Regelung bezüglich des Widerrufsrechts geht auf ein europäisches Verbraucherschutzgesetz zurück und gilt für alle Immobilienmakler. Der Makler hat auf den vorgeschriebenen Wortlaut keinen Einfluss. Möchte der Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung(z.B. in Form einer Unterschrift) bevor er tätig wird, gehen Kunden damit keine gesonderte Vereinbarung ein. |
Der Makler hält sich hiermit nur an die gesetzlichen Vorgaben - er ist dazu verpflichtet. |
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Viele Kunden reagieren irritiert auf die neue Widerrufsbelehrung, alles erscheint erst einmal kompliziert. Die Erfahrung zeigt, dass manche das Widerrufsformular erhalten und bestätigen sollen, sich nicht mehr beim Makler melden. Zu Unrecht, da dem Kunden nur zusätzliche Rechte eingeräumt und nicht genommen werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. |