✘ NEU für Sie als Kunde, die Widerrufsbelehrung und das neue Maklerrecht einfach erklärt

☎  +49 (0) 9521 2274

::: Die neue Regelung bezüglich des Widerrufsrechts geht auf ein europäisches Verbraucherschutzgesetz zurück und gilt für alle Immobilienmakler. Der Makler hat auf den vorgeschriebenen Wortlaut keinen Einfluss. Möchte der Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung(z.B. in Form einer Unterschrift) bevor er tätig wird, gehen Kunden damit keine gesonderte Vereinbarung ein. 

Der Makler hält sich hiermit nur an die gesetzlichen Vorgaben - er ist dazu verpflichtet.  

  • Bereits mit Ihrer Anfrage beim Makler, wenn Sie sich also erst einmal unverbindlich informieren wollen und die Leistungen des Maklers in Anspruch nehmen (Informationen, Exposé, Besichtigung usw.) muss nach der Rechtsprechung und den neuen gesetzlichen Vorgaben schon ein Maklervertrag geschlossen werden. Dies ist unter dem Strich auch nichts anderes als bisher - nur ein wenig komplizierter. Wir müssen Sie bitten, unsere Mail mit der Widerrufsbelehrung und dass wir für Sie tätig werden dürfen, unterschrieben an uns zurück zu senden, bzw. noch einfacher: Sie senden die Mail wieder zurück und kopieren den vorgeschlagenen Text nur hinein. Weder Besichtigungen noch Unterlagen etc., werden - wie bisher auch - in Rechnung gestellt. Alles bleibt so lange unverbindlich, bis Sie die Immobilie kaufen.
  • Haben Sie als Verbraucher nach der Besichtigung kein Interesse an dem Objekt, müssen Sie nichts unternehmen, also auch nicht widerrufen.
  • Eine Provision muss - wie bisher - nur dann gezahlt werden, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt.
  • Der Makler muss Ihnen das Widerrufsformular in Textform zur Verfügung stellen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor der Kunde eine Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Viele Kunden reagieren irritiert auf die neue Widerrufsbelehrung, alles erscheint erst einmal kompliziert. Die Erfahrung zeigt, dass manche das Widerrufsformular erhalten und bestätigen sollen, sich nicht mehr beim Makler melden. Zu Unrecht, da dem Kunden nur zusätzliche Rechte eingeräumt und nicht genommen werden.  

Bitte haben Sie hierfür Verständnis. 


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